Einkommensabhängige Kindergrundsicherung für alle Kinder
Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche
Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 695 Euro monatlich.
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Es setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (451 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (244 Euro) zusammen.
Allerdings kommt es durch verschiedene gesetzliche Regelungen und Schnittstellen zu unterschiedlichen Höhen des kindlichen Existenzminimums im Sozial, Steuer und Unterhaltsrecht. Dies führt dazu, dass das kindliche Existenzminimum nicht für alle Kinder auch tatsächlich gedeckt ist. Daher fordern wir als einen ersten grundlegenden Schritt das kindliche soziokulturelle Existenzminimum im Hinblick auf die Frage, was ein Kind wirklich braucht, realitäts und bedarfsgerecht zu ermitteln. Das neu ermittelte kindliche Existenzminimum muss auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe einschließen, wenn dieser pauschalierbar ist und soll durch unser Modell der Kindergrundsicherung für alle Kinder gewährleistet werden. Wir brauchen einen breiten, gesellschaftlichen Dialog darüber, wie eine Neuberechnung des Existenzminimums zukünftig ausgestaltet sein soll. Daher fordern wir eine Expertenkommission auf Bundesebene, unter Einbeziehung von Wissenschaftler*innen, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen, die darauf grundlegende Antworten findet.
Bis dahin muss die aktuelle Höhe des Existenzminimums für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.
Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung in Höhe von 695 Euro bis 330 Euro monatlich abzusichern, je nach Einkommenssituation der Eltern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, gedeckt. Je höher das Einkommen, desto geringer fällt die Kindergrundsicherung aus. Denn starke Schultern können mehr tragen als Schwache.