Unser Vorschlag für eine Kindergrundsicherung


Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben 3 Millionen von ihnen in Armut.
Kinderarmut hat vielfältige Ursachen und führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Sie bedeutet einen Mangel an Einkommen, an sozialen und gesundheitlichen Ressourcen und an Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravie-rend: Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Frei-zeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf und leben oft in sehr beengten Wohnverhältnissen. Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Per-sönlichkeiten zu entwickeln. Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko! Die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind somit in Deutschland von Geburt an höchst un-gleich verteilt. Wir brauchen eine Politik, die Kinder in den Mittelpunkt stellt und einen kind-zentrierten Blick auf die Armut. Denn alle Kinder und alle Jugendlichen haben ein Recht auf gute Bildung, Teilhabe und Gesundheit. Darüber hinaus sprechen ge-wichtige ökonomische Argumente dafür, in eine gute materielle Absicherung aller Kinder zu investieren. Denn sonst können Kinder weder voll am sozialen Leben teilhaben noch zukünftig dem Arbeitsmarkt im notwendigen Maß zur Verfügung stehen.

Widersprüche im gegenwärtigen System der monetären Förderung

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finan-ziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdiener*innen beziehen je nach ihrem Alter Bürgergeld in Höhe von 318 bis 420 Euro pro Monat.
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Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen erhalten monat-lich pauschal für jedes Kind 250 Euro Kindergeld. Die Kinder von Gut- und Spit-zenverdiener*innen hingegen profitieren mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge ca. 354 Euro monatlich. Dieser Vor-teil kann sich bis zum 18. Geburtstag eines Kindes auf bis zu 25.000 Euro summie-ren. Zusätzlich können Bezieher*innen hoher Einkommen ihre Ausgaben für häus-liche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern ist höchst ungerecht. Unse-rer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein - der Staat muss jedem Kind gleiche Chancen gewähren. Dies muss sich in Form einer besseren sozialen Infra-struktur und in materieller Teilhabe der Kinder auswirken. Auf keinen Fall darf ein Scheingefecht zwischen Geld und Bildung geführt werden, da für beides Geld nötig ist.
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Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung und ist ein zentraler Baustein im deutschen Familienlasten­ und leistungsausgleich.
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Allerdings kommt es durch verschiedene gesetzliche Regelungen und Schnittstel-len zu unterschiedlichen Höhen des kindlichen Existenzminimums im Sozial­, Steuer­ und Unterhaltsrecht. Dies führt dazu, dass das kindliche Existenzminimum nicht für alle Kinder auch tatsächlich gedeckt ist. Daher fordern wir als einen ersten grundlegenden Schritt das kindliche soziokulturelle Existenzminimum im Hinblick auf die Frage, was ein Kind wirklich braucht, realitäts­ und bedarfsgerecht zu ermit-teln. Das neu ermittelte kindliche Existenzminimum muss auch den Bedarf für Bil-dung und Teilhabe einschließen, wenn dieser pauschalierbar ist und soll durch unser Modell der Kindergrundsicherung für alle Kinder gewährleistet werden.
Was uns dabei wichtig ist: Statt sich an den Ärmsten der Armen zu orientieren, müssen politisch Mindeststandards für eine ausreichende materielle Ausstattung und für soziale Teilhabe festgelegt werden. Die Gruppe, aus deren Ausgaben das Existenzminimum abgeleitet wird, muss ihren tatsächlichen Bedarf selbst decken können. Verdeckt Arme, aber auch Aufstocker*innen sind daher aus der Referenz-gruppe auszuschließen, Ausgabenpositionen dürfen nicht mehr willkürlich gestri-chen werden. Zudem braucht es einen Kontrollmechanismus, um zu prüfen, ob Teilhabe mit dem neu berechneten Existenzminimum tatsächlich möglich ist. Die Datengrundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) muss qualifi-ziert weiterentwickelt werden und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgen, denn sie sind Expert*innen in eigener Sache.
Wir brauchen einen breiten, gesellschaftlichen Dialog wie eine Neuberechnung des Existenzminimums zukünftig ausgestaltet sein kann. Daher fordern wir eine Expertenkommission, unter Einbeziehung von Wissenschaftler*innen, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenor-ganisationen, die darauf grundlegende Antworten findet.

Bis dahin stützen wir uns auf das verfassungsrechtlich notwendige steuerliche Existenzminimum, das alle zwei Jahre von der Bundesregierung im Existenzmini-mumbericht veröffentlicht wird. Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 746 Euro monatlich.1 Sie setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (502 Euro) und dem Freibetrag für die Betreu-ung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (244 Euro) zusammen. Dieses Exis-tenzminimum muss für alle Kinder gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.

Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 746 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Höhe unserer Kindergrundsi-cherung orientiert sich dabei am aktuellen soziokulturellen Existenzminimum und soll stetig an die Inflationsrate angepasst werden.

Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächli-che Existenzminimum in Höhe von 502 Euro als unbürokratische Leistung garan-tiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung ge-bührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 244 Euro.

Um sie sozial gerecht bzw. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie langsam mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien den Mindestbetrag von ca. 354 Euro, der der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus. Familien ohne oder nur mit geringem Einkommen er-halten die gesamte Leistung in Höhe von 746 Euro.2

Die Kindergrundsicherung soll weitgehend vorrangig vor anderen Sozialleistungen sein, damit Kinder aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von SGB II-Leistungen und der verdeckten Armut herausgeholt werden. Einige Transferbe-standteile, wie beispielsweise der kindbezogene Wohnkostenanteil, wird jedoch notwendiger Weise die Höhe der Kindergrundsicherung beeinflussen.

Unser Modell sieht vor, dass nur pauschal bemessene Transfers ersetzt werden sol-len. Für Sonder- oder Mehrbedarfe (atypische und einmalige Leistungen) im Falle behinderter oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Um-zügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein.

Die Leistung wird für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ge-währt. Junge Erwachsene, die sich über das 18. Lebensjahr hinaus in allgemeiner Schulbildung befinden, erhalten die Kindergrundsicherung weiter bis zum Ab-schluss ihres ersten Bildungsweges. Junge Erwachsene in Ausbildung oder im Studium erhalten analog zum Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr den Mindestbe-trag der Kindergrundsicherung von ca. 354 Euro als Pauschale. Gleichzeitig bleibt der Anspruch auf BAföG und ähnliche Förderleistungen neben dem pauschalen Betrag der Kindergrundsicherung bestehen. Für die Phase im Übergang Schule-Beruf braucht es daneben eine eigene Grundsicherung für junge Menschen, um die aktuell oft schwierigen Übergänge besser abzufedern. Familien mit erwachse-nen Kindern mit Behinderung können den Mindestbetrag der Kindergrundsiche-rung auch über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus bekommen. Hierfür muss das erwachsene Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behin-derung außerstande sein, seinen notwendigen Lebensbedarf mit eigenen Mitteln zu decken. Außerdem muss die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.
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Notwendigkeit politischer Prioritätensetzung

Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzel-nen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags noch über die Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung befriedigend lösen. Wir fordern demgegenüber den politischen Mut für eine Gesamtlösung ein.
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Unser Modell der Kindergrundsicherung in Höhe von 746 Euro kostet brutto zu-nächst gut das Zweieinhalbfache der heutigen Kindergeldzahlungen, also rund 113,2 Milliarden Euro. Durch das Aufgehen der bisherigen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, etc.) in der Kindergrundsicherung wird ein Großteil der Kindergrundsicherung refinanziert.3 Ein weiterer Baustein der Finanzierung soll die Abschaffung des Ehegattensplittings sein. Das Ehegattensplitting, das nur traditio-nelle Ehen fördert – unabhängig ob dort Kinder großgezogen werden oder nicht – sorgt derzeit für Mindereinnahmen von mindestens 11,5 Milliarden Euro. Für Ehen von sehr langer Dauer fordern wir von der Politik umsetzbare Übergangslösungen.

Zur Schließung der verbleibenden Finanzierungslücke von etwa 20,5 Milliarden Euro stehen der Politik zahlreiche Möglichkeiten offen. Angesichts der dramati-schen Kinderarmutszahlen darf es keine Tabus geben: Um allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu eröffnen, sind auch die Wiedereinführung einer modera-ten Vermögenssteuer, die Anhebung der Erbschaftssteuer sowie die Einführung einer Börsenumsatzsteuer und eines „Kinder-Soli“ auf große Vermögen denkbar.4 Ferner wäre mit der Einführung einer Kindergrundsicherung auch ein Abbau der derzeit sehr hohen Bürokratiekosten und eine Stärkung der Binnennachfrage mit der Folge positiver Beschäftigungsimpulse verbunden. Zudem gehen wir davon aus, dass durch die Kindergrundsicherung viele negative Auswirkungen von Armut auf Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe gar nicht erst entstehen, die wir ak-tuell mühsam und kostenintensiv wieder zu bekämpfen versuchen.

Die Abkehr vom System vieler intransparenter monetärer Einzelmaßnahmen hin zu einer transparenten Kindergrundsicherung ist nötig und erfordert politischen Mut über Parteigrenzen und Legislaturperioden hinweg. Wenn alle politischen Kräfte in Deutschland die Priorität ihrer Entscheidungen auf ein gerechtes und gutes Auf-wachsen von Kindern legen, kann eine solche Reform aber gelingen!
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Mit Transparenz gegen verdeckte Armut

Neben mehr Gerechtigkeit und ökonomischen Nutzenargumenten gewährleistet die Kindergrundsicherung auch größere Transparenz und Einfachheit. Die hohe Dun-kelziffer bei der heutigen sozialen Sicherung wird beseitigt bzw. verdeckte Armut vermieden.
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Denn viele Menschen nehmen ihnen zustehende Geldleistungen im Rahmen von SGB II oder Kinderzuschlag aus Unwissenheit oder aus Scham nicht in Anspruch, selbst wenn diese als suboptimale Lösung erhöht werden sollten. Auch die Situati-on von Alleinerziehenden, die die größte von Armut betroffene Gruppe darstellen, wird durch eine Kindergrundsicherung wesentlich verbessert.5 Nur soweit sicherge-stellt ist, dass für alle Konstellationen keine Nachteile entstehen, kann der Unter-haltsvorschuss in der Kindergrundsicherung aufgehen.
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Chancen- und bedarfsgerechte Infrastruktur als ein Baustein von Armutsprävention

Geld- und Infrastrukturleistungen des Staates ergänzen einander im Kampf gegen Kinderarmut und gesellschaftliche Ausgrenzung. Für ein gutes Aufwachsen brau-chen Kinder und Jugendlichen beides: eine bedarfsgerechte finanzielle Absiche-rung und chancengerechte Infrastrukturangebote im Lebensumfeld.
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Voraussetzung für ein gleichberechtigtes Aufwachsen aller Kinder ist ein partizipa-tives und bedarfsgerechtes Bildungssystem in allen Bundesländern, das barriere-freie Übergänge von der Kindertagesbetreuung in das Schulsystem und später in die Berufswelt ermöglicht. Dabei müssen auch Leistungen der Hilfen zur Erzie-hung, Eingliederungshilfen und die Jugendsozialarbeit miteingebunden werden. Zentral sind der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote für alle Familienformen sowie die flächendeckende Präsenz von Ganztagsschulen, die auf Basis eines gemeinsa-men Bildungskonzeptes mit freien Trägern und Vereinen vor Ort eng zusammenar-beiten. Kinder und Jugendliche brauchen qualifizierte Fachkräfte insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Schulen, die systemübergreifend denken und han-deln. Für die Sicherung der Qualität braucht es die Einführung wissenschaftlich evaluierter bundeseinheitlicher Mindeststandards. Perspektivisch ist die Abschaf-fung der Kita- und Hortgebühren anzustreben.

Um soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, braucht es zudem ei-ne bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld von jungen Menschen und ihren Familien. Kommunen müssen so ausgestattet sein, dass Spielorte, Treff-punkte sowie qualitativ gute Freizeitangebote Kindern und Jugendlichen, egal wo sie leben, zur Verfügung stehen, einfach zugänglich sind und unabhängig von der sozioökonomischen Situation der Familie, genutzt werden können. In Regionen (z.B. ländlichen Gebieten), wo dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, muss die Mobilität der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien sichergestellt sein. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss strukturell verankert werden. Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Meinung bei allen sie betref-fenden Entscheidungen berücksichtigt wird.

Kinder wie auch ihre Eltern brauchen niedrigschwellige, beteiligungsorientierte und professionelle Beratungs- und Bildungsangebote. Im Rahmen der Familienbildung werden mehr quartiersbezogene Bürger- und Familientreffpunkte und familienbe-zogene Frühförderprogramme benötigt. Angestrebt werden muss eine Vernetzung der Akteure vor Ort im Sinne von Präventionsketten.

Die Bereitstellung und sinnvolle Verzahnung von Geld- und Infrastrukturmaßnah-men sollte das Ziel einer Gesamtstrategie gegen Kinderarmut von Bund, Ländern und Kommunen sein, die Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ein selbstbe-stimmtes Leben ermöglicht und jungen Menschen eine individuelle Förderung ihrer Entwicklung, unabhängig von ihrem Wohnort und ihrer (sozialen) Herkunft, garan-tiert.

Um Kinderarmut und ihre Folgen wirksam zu bekämpfen braucht es eine gemein-same Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Denn wirklich erfolg-reich kann die Bekämpfung von Kinderarmut nur sein, wenn alle drei Ebenen Hand in Hand arbeiten und in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ihren Anteil beitra-gen.
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Mehr Arbeit und faire Löhne

Kinderarmut ist häufig die Folge von Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung der Eltern. Lohnarmut führt zu Kinderarmut und mündet in Altersarmut. Alle er-werbsfähigen Menschen sollen Verantwortung für ihr Leben übernehmen und aus-reichend Zugang zu Beschäftigung haben.
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Dabei müssen sie auf dem Arbeitsmarkt mindestens bei Vollzeiterwerbstätigkeit Entgelte erzielen, die zu einem Lebensstandard oberhalb der Armutsgrenze ausrei-chen. Wir lehnen deshalb ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ausreichende und qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten notwendig. Zudem müssen Mindeststandards bei der Zeit- und Leiharbeit, allgemeine Beschäftigungsförderung sowie Möglichkeiten zur Weiter- und Fortbildung auf den Weg gebracht und ausgebaut werden.
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Downloads

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Presse

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Unterstützende Verbände:

UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE WISSENSCHAFTLER/INNEN:

Prof. Jutta Allmendinger, PhD, Wissenschaftszentrum Berlin
Prof. Dr. Hans Bertram, HumboldtUniversität zu Berlin
Prof. Ullrich Gintzel, Evangelische Fachhochschule Dresden
Prof. Dr. Walter Hanesch, Hochschule Darmstadt
Prof. Dr. Klaus Hurrelmann, Hertie School of Governance Berlin
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster, Evangelische Fachhochschule RWL
Prof. Dr. Heiner Keupp, LudwigMaximilian Universität München
Prof. Dr. Ronald Lutz, Fachhochschule Erfurt
Christiane Meiner-Teubner, M.A., Forschungsverbund DJI/TU Dortmund
Dr. Gisela Notz, Freiberufliche Wissenschaftlerin, Berlin
Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Schimke, Bürgermeister a.D.
Prof. Dr. Stefan Sell, Fachhochschule Koblenz
Prof. Dr. Margherita Zander, Fachhochschule Münster
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