Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder
Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche
Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 628 Euro monatlich.
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Es setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (408 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (220 Euro) zusammen. Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.
Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Höhe unserer Kindergrundsicherung orientiert sich dabei am aktuellen soziokulturellen Existenzminimum und soll stetig an die Inflationsrate angepasst werden. [ weniger anzeigen ]